Indizierung von Hip-Hop-Musik in Deutschland

Die Indizierung von Hip-Hop-Musik in Deutschland findet seit den 1990er-Jahren statt und hatte Mitte der 2000er-Jahre ihren Höhepunkt. Wie bei jeder anderen Musikindizierung werden jugendgefährdende Werke durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in einem Index gelistet („indiziert“) und entsprechend Vertrieb und Bewerbung an Minderjährige verboten. Nach Angaben der Bundeszentrale sind die häufigsten Gründe für eine Indizierung pornographische, unsittliche, verrohend wirkende, und zu Gewalttätigkeit anreizende Inhalte.

  1. Hip-Hop-Musik in der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) – Rechtliche Bewertung und medienpädagogischer Umgang. In: BpjM THEMA. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, April 2016, ISSN 1865-0813, S. 16–18 (bzkj.de [PDF]).