Indossament
Ein Indossament (von italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) oder Begebungsvermerk ist ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, durch den die Rechte aus dem Orderpapier (insbesondere das Eigentum hieraus) ganz oder teilweise auf einen neuen Begünstigten übertragen werden.
Im Unterschied zu Orderpapieren können Inhaberpapiere nach § 929 BGB durch Einigung und Übergabe formlos übertragen werden. Ihre Verkehrsfähigkeit ist kraft Gesetzes als hoch einzustufen. Dagegen hat der Gesetzgeber bei der Übertragung von Orderpapieren mit dem Indossament eine Hürde vorgesehen. Allein durch das Indossament sind Orderpapiere weniger verkehrsfähig als Inhaberpapiere. Da ein Orderpapier auf einen bestimmten und namentlich genannten Begünstigten lautet, musste eine Übertragungsregelung gefunden werden: Sie macht im Orderpapier kenntlich, dass der eigentlich Begünstigte seine Rechte übertragen hat. Das Indossament ist sowohl bei geborenen als auch bei gekorenen Orderpapieren zu deren Übertragung erforderlich.