Industriemeister

Der Industriemeister, früher und in Österreich auch derzeit Werkmeister, ist eine staatlich anerkannte Weiterbildung und Prüfung. Rechtsgrundlage ist in Deutschland das Berufsbildungsgesetz. Der Industriemeister ist nicht zu verwechseln mit dem Handwerksmeister, der zur selbständigen Führung eines Handwerksbetriebs berechtigt und mit dem staatlich geprüften Techniker.

Ein Industriemeister wird in der Regel als industriell-technische Führungskraft auf der Ebene zwischen der Betriebsleitung und seinen unmittelbaren Mitarbeitern verwendet. Die Ausbildung zum Industriemeister verbindet technisches Wissen mit einer stärkeren Ausrichtung auf Führungsaufgaben. Neben technischen Aufgaben obliegen ihm betriebswirtschaftliche Aufgaben. Die Ausbildung zum Techniker ist hingegen stärker auf technische Fachthemen bezogen. Ein typisches Aufgabenfeld eines Industriemeisters ist das eines Produktionsleiters (reibungslose Abläufe in der Produktion und die Sicherstellung von Qualitätsstandards der Produkt, Arbeitsschutz und die Unfallverhütung).

  1. Informationsseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK); abgerufen am 10. Februar 2019.