Trägermedium

Trägermedium sind Medien auf gegenständlichen Trägern mit jedweder Art von Information (Texte, Bilder, Filme oder Töne oder deren Kombination) oder Energie (elektrischer Strom, Erdgas, Wasser) auf gegenständlichen Trägern (Datenträger oder Träger), die zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt, zum Transport oder zur Weitergabe geeignet oder in einer Vorführ- oder Spielkonsole eingebaut sind.

Der Begriff wird in Abgrenzung zum Begriff der Telemedien verwendet.

Trägermedien sind Offline-Medien, zum Beispiel Bücher, Zeitschriften, Comics, Tonträger, CDs, DVDs, USB-Sticks, Spielautomaten etc.

  1. Ziffer 1.4 der Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz. Bekanntmachung vom 10. Januar 2018 (AllMBl. S. 29, 30; PDF, 3,1 MB)