Gerichte des Ingelheimer Reiches

Das Ingelheimer Reich, später Ingelheimer Grund, besaß mehrere juristische Institutionen, darunter den überregionalen Oberhof, die Ortsgerichte der drei Hauptorte als Reichsgericht, das sogenannte Ungebotene Ding und die Hübnergerichte. Durch die sehr gute Überlieferung sind die Gerichte des Ingelheimer Reiches von hoher Bedeutung für die Historische Rechtswissenschaft.