Inklusiver Arbeitsmarkt
Der Begriff inklusiver Arbeitsmarkt enthält ein Leitbild, dem alle Staaten der Europäischen Union bzw. alle Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen verpflichtet sind. Es ist Aufgabe von Staaten, auf die Beendigung jeder Form diskriminierender Exklusion von Menschen mit Behinderung vom Arbeitsmarkt hinzuwirken. Auch gegen die systemisch bedingte Exklusion anderer Gruppen vom allgemeinen Arbeitsmarkt müssen Mitgliedsstaaten der EU proaktiv vorgehen. Potenzielle Arbeitgeber sind gehalten, Angehörige bislang exkludierter Gruppen von Menschen zu beschäftigen. Von zentraler Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Diskriminierungsverbote.