Insolvenzplan
Der Insolvenzplan im deutschen Recht ist ein Sanierungsplan im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Er dient dazu, ein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren als solches zu erhalten und orientiert sich an den spezifischen Anforderungen der Insolvenzordnung. Konkret ist der Insolvenzplan in den §§ 217–269 InsO geregelt.
- ↑ Insolvenzordnung § 220. dejure – Deutsche und Europäische Gesetze; abgerufen am 10. Oktober 2013.