Insolvenzverwaltervergütung

Die Insolvenzverwaltervergütung ist Teil der Kosten, die in einem Insolvenzverfahren gemäß § 54 InsO anfallen. Die Höhe der Vergütung ist in der Vergütungsverordnung für Insolvenzverwalter (InsVV) genauer geregelt und berechnet sich anhand der für die Gläubiger erzielten Masse. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Verfahrens, Vorauszahlungen zur Abdeckung laufender Kosten sind auf Antrag möglich.

  1. 1 2 Die Vergütung des Insolvenzverwalters. RVG professionell - Informationsdienst für die Rechtsanwaltskanzlei. Abgerufen am 10. Oktober 2013.