Instanz (Recht)
Instanz ist im Prozessrecht das für einen bestimmten Verfahrensabschnitt gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gerichtszweigen.
Der Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs ist der Rechtsweg. Moderne Rechtsordnungen gewähren effektiven Rechtsschutz durch ein mehrstufiges Verfahren, genannt Instanzenzug (auch Rechtsmittelzug). Die Verfahrensordnungen gewähren eine Überprüfung der Beschlüsse, Verfügungen, Urteile sowie der Untätigkeit nachgesetzter Gerichte (nachgesetzter Gerichtsstand) von den diesen vorgesetzten Gerichten (vorgesetzter Gerichtsstand), wenn die Rechtszugsvoraussetzungen erfüllt sind. Das Hintergericht (Hinterrichter) überprüft die Entscheidung des Vordergerichts (Vorderrichter).
Die erstinstanzlich zuständigen Eingangsgerichte sind stets Tatsacheninstanzen, die Rechtsmittelgerichte (Berufungsgerichte) nur, soweit ihnen der Gesetzgeber diese Funktion zuweist. Die Revisionsgerichte sind reine Rechtsinstanzen.
Die letztinstanzlichen Gerichtsentscheidungen sind im Interesse des Rechtsfriedens unanfechtbar.