Integrationsamt
Das Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben („Integrationsamt“) nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist eine Behörde in Deutschland, die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 des SGB IX) erfüllt. In den sieben Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (LVR-Inklusionsamt Köln und LWL-Inklusionsamt Münster) sowie Saarland und Thüringen führen sie die Bezeichnung Inklusionsamt. Gängige verbreitete Abkürzung ist InA, auch IA. Auch alle übrigen Integrationsämter sollen demnächst jeweils in Inklusionsamt umbenannt werden bei der nächsten Rechtsänderung des SGB IX. Diese Aufgaben wurden bis 2001 von den Hauptfürsorgestellen der Länder wahrgenommen.