Integrationskurs
Der Integrationskurs unterstützt nach der Legaldefinition in § 43 Abs. 2 AufenthG die Eingliederungsbemühungen von Ausländern durch ein Grundangebot zur Integration mit dem Ziel, ihnen die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.
Die Integrationskurse wurden im Jahr 2005 im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes eingeführt. Die Durchführung bestimmt sich nach der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung – IntV).
- ↑ Integrationskurs. BMI, abgerufen am 6. Februar 2016.
- ↑ Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler. Abgerufen am 5. Oktober 2010