Interessenjurisprudenz
Die Interessenjurisprudenz ist eine juristische Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sie wurde in den 1900er-Jahren aus dem Ansatz heraus entwickelt, dass Ziel des Rechts sein muss, Interessenkonflikte friedlich zu lösen. Im Sinne des Fortschritts versucht die Interessenjurisprudenz sicherzustellen, dass rechtliche Modernisierungen auf Ausgleich der Interessenslagen bedacht sind. Zur Rechtsfortbildung werden die Interessenbewertungen des Gesetzgebers herangezogen.