Interventionsverbot (Völkerrecht)
Das Interventionsverbot ist eines der Grundprinzipien des Völkerrechts. Es verbietet einem Staat die Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates.
Das Interventionsverbot ist eines der Grundprinzipien des Völkerrechts. Es verbietet einem Staat die Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates.