Interzonenhandel

Interzonenhandel bezeichnet zunächst den Transfer von Waren und Dienstleistungen zwischen den Besatzungszonen der Alliierten auf dem Gebiet Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach der „doppelten Staatsgründung“ 1949 blieb aufgrund des beiderseitigen Alleinvertretungsanspruchs beider Staaten der Begriff des Interzonenhandels erhalten. Erst ab 1967, im Rahmen der Neuen Ostpolitik und des Frankfurter Abkommens (1949) sowie des Berliner Abkommens (1951/60), sprach die Bundesrepublik Deutschland vom Innerdeutschen Handel oder auch deutsch-deutschen Handel. Der Begriff „deutsch-deutsche Wirtschaftsbeziehungen“ schließt hingegen ökonomische Beziehungen ein, die auch außerhalb des Berliner Abkommens abgewickelt wurden.

Vor allem die Kommerzielle Koordinierung unter der Leitung von Schalck-Golodkowski nutzte den Interzonenhandel für ihre Geschäfte zur Devisenbeschaffung für die DDR.

  1. Vgl. Peter Krewer: Geschäfte mit dem Klassenfeind. Die DDR im Innerdeutschen Handel 1949–1989. Trier 2008, S. 16–17.