Invalidität

Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat. Kriegsversehrte bezeichnete man historisch als Invalide.

  1. Gabler Wirtschaftslexikon, Definition Invalidität.