Isfriedscher Teilungsvertrag
Der Isfriedsche Teilungsvertrag ist eine Urkunde aus dem Jahre 1194, in der sich Isfried, Bischof von Ratzeburg, und das Ratzeburger Domkapitel über die Aufteilung der Ratzeburger Stiftsgüter einigen. Der Vertrag gibt die erste genaue Nachricht über den Stand des hochmittelalterlichen Landesausbaus im Bistum Ratzeburg, dessen Gebiet im Wesentlichen den Kreis Herzogtum Lauenburg sowie Westmecklenburg umfasste. Die regionale Popularität der Urkunde ist auf die erstmalige urkundliche Erwähnung der darin angeführten Dörfer zurückzuführen. Die Urkunde befindet sich heute im Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS 1.5-2/1 Bistum Ratzeburg, Strelitzer Bestand, Nr. 10). Der Erhaltungszustand ist infolge Schimmelpilzbefalls schlecht. Eine Restaurierung ist nicht abzusehen. Die maßgebliche Veröffentlichung erfolgte in MUB I, 154 (Mecklenburgisches Urkundenbuch).
- ↑ Bezeichnung der unbetitelten Urkunde nach Ludwig Hellwig: Das Zehntenregister des Bistums Ratzeburg. In: Verein für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 69 (1904), S. 312 und weitere Weblink ( vom 26. September 2007 im Internet Archive), derselbe: Neue Forschungen zum Zehntenregister des Bistums Ratzeburg. In: Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogthums Lauenburg. Mölln 1909, Seite 3 und weitere; vergleiche auch Karl Schmaltz: Die Begründung und Entwickelung der kirchlichen Organisation Mecklenburgs im Mittelalter. In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 72 (1907), S. 126: Teilungsvertrag
- ↑ MUB I, 154 Weblink