Ius gladii
Das ius gladii (deutsch ‚Schwertrecht‘) bezeichnete die juristische Vollmacht, im Rahmen der Kapitalgerichtsbarkeit, außerhalb Roms die Todesstrafe auszusprechen und diese vollstrecken zu lassen.
Das ius gladii (deutsch ‚Schwertrecht‘) bezeichnete die juristische Vollmacht, im Rahmen der Kapitalgerichtsbarkeit, außerhalb Roms die Todesstrafe auszusprechen und diese vollstrecken zu lassen.