Jagdausübungsrecht
Das Jagdausübungsrecht umfasst im Jagdwesen in Deutschland nach § 3 Abs. 3 Bundesjagdgesetz die gesetzliche Befugnis des Jagdausübungsberechtigten zur Ausübung der Jagd.
Das Jagdausübungsrecht umfasst im Jagdwesen in Deutschland nach § 3 Abs. 3 Bundesjagdgesetz die gesetzliche Befugnis des Jagdausübungsberechtigten zur Ausübung der Jagd.