Jahresabschlussprüfung
Als Jahresabschlussprüfung im Bilanzrecht und in der Wirtschaft wird die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses von Unternehmen und sonstigen bilanzierungspflichtigen Personenvereinigungen durch Abschlussprüfer bezeichnet, die nach Unionsrecht, nationalem Recht und auf freiwilliger Basis von kleinen Unternehmen durchgeführt wird.
- ↑ Vgl. Artikel 2 [Begriffsbestimmungen] Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 a)-c) der Richtlinie 2006/43/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates