Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Motto Wissenschaft für die Gesellschaft
Gründung 18. Oktober 1914
Ort Frankfurt am Main
Bundesland Hessen Hessen
Land Deutschland Deutschland
Präsident Enrico Schleiff
Studierende 40.954 (WS 2024/25)
Mitarbeiter 5.714,7 (VZÄ, 2020)
davon Professoren 574,3 (VZÄ, 2020)
Jahresetat 715,3 Mio.€ (2020)
Drittmittel: 212,4 Mio. €
Netzwerke DFH, German U15
Website www.uni-frankfurt.de

Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main ist eine Volluniversität und war im Wintersemester 2022/23 mit gut 43.000 Studenten die sechstgrößte Präsenzuniversität Deutschlands, gemessen an der Studentenzahl. An ihr lehren und forschen 576 Professoren; 16 Fachbereiche bieten 158 Studiengänge an fünf Campus an.

Die Universität wurde unter dem Namen Königliche Universität zu Frankfurt am Main am 18. Oktober 1914 als erste deutsche Stiftungsuniversität der Neuzeit eröffnet. Mit der Eröffnung 1914 wurden zahlreiche Vorgängerinstitutionen zusammengelegt und mit der Vergabe des Promotionsrechts wurde der Einrichtung Universitätsstatus zugewiesen. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Verlust des Stiftungsvermögens übernahm die Stadt Frankfurt am Main die Trägerschaft. Das Attribut Königliche wurde aus dem Namen gestrichen. Am 16. Juni 1932 verlieh ihr das preußische Staatsministerium das Privileg, sich nach Johann Wolfgang von Goethe zu benennen. Im Jahr 1967 wurde sie zu einer hessischen Landesuniversität, 2008 wieder zu einer öffentlich-rechtlichen Stiftung. Seitdem verwendet sie ein vereinfachtes Logo und bevorzugt den Namen Goethe-Universität Frankfurt am Main.

  1. Werner Müller-Esterl: Aus der Mitte der Stadtgesellschaft – 100 Jahre Goethe-Universität. Zugegriffen am 27. Mai 2016.
  2. (Zahlen und Fakten), zugegriffen am 28. Januar 2026
  3. 1 2 3 2020, zugegriffen am 17. September 2022
  4. Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes vom 28. September 2007. In: Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2007 Nr. 21, S. 640, § 100a (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,5 MB]). zur Gründung der Stiftungsuni in § 100a HHG: Die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main“ (Universität) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2008 als Hochschule des Landes in eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main (Stiftungsuniversität) umgewandelt.
  5. Goethe-Universität — Zahlen und Fakten. Abgerufen am 15. April 2023.
  6. Uni-Report 4/2008