Jugendgesetz der DDR
Das Jugendgesetz der DDR wurde am 28. Januar 1974 von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik beschlossen und im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik von 1974 im Teil I, ab Seite 45 veröffentlicht. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes stammt vom 4. Mai 1964. Dieses ersetzte das am 8. Februar 1950 erlassene Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung, welches damit aufgehoben wurde. Das Jugendgesetz der DDR wurde durch den Einigungsvertrag aufgehoben und durch das SGB VIII ersetzt.