Jugendwohlfahrt

Als Jugendwohlfahrt bezeichnete man in Österreich gesamtheitlich die Organisation der Kinder- und Jugendhilfe. Das erste Jugendwohlfahrtsgesetz in Österreich wurde im Jahr 1954 beschlossen. Im Jahr 1989 beschloss man ein wesentlich moderneres Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG 1989), das zwischen der hoheitlichen Behörde und so genannten Freien Jugendwohlfahrtsträgern unterschied. Im Jahr 2013 wurde das JWG durch das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG 2013) abgelöst.

Die Aufgaben und Rahmenbedingungen sind im B-KJHG 2013 formuliert und in den jeweiligen Landesgesetzen präzisiert.

  1. Wayback Machine. Archiviert vom Original am 7. September 2024; abgerufen am 5. April 2025.
  2. RIS - Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 § 0 - Bundesrecht konsolidiert. Abgerufen am 5. April 2025.
  3. RIS - Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 29.11.2021. Abgerufen am 5. April 2025.