Junkers Patentschrift Nr. 253788
Junkers Patentschrift Nr. 253788 – in der Literatur oft Junkers Nurflügelpatent genannt – ist ein von dem Ingenieur Hugo Junkers am 1. Februar 1910 angemeldetes und am 14. November 1912 vom Kaiserlichen Patentamt veröffentlichtes Patent zur Formgebung von Flugzeugen. Die Originalüberschrift des Patentes lautet Gleitflieger mit zur Aufnahme von nicht Auftrieb erzeugenden Teilen dienenden Hohlkörpern.
Junkers beschreibt im Patent unter anderem anstatt des damals üblichen abgestrebten, verspannten, dünnen Flügels einen freitragenden, unverspannten Flügel mit dickem Profil als ideales Flugzeugtragwerk. Das Patent und seine Umsetzung durch Junkers in der Praxis von der Junkers J 1 bis zur Junkers G 38 waren richtungsweisend für die gesamte Flugtechnik.
Zwar gilt das Patent in vielen Veröffentlichungen als Wegweisung zum Nurflügelflugzeug, aber dass Junkers in dem Patent letztlich ein Nurflügelflugzeug beschreibt, wird von anderen Quellen angezweifelt.
- ↑
- ↑ Verspannung: Eine Konstruktion im Bauwesen oder Fahrzeugbau, bei der Stabilität oder Elastizität durch unter mechanischer Spannung stehende Bauteile wie Seile oder Drähte erreicht wird, die Zugkräfte aufnehmen.
- ↑
- ↑ Der dicke Flügel auf der Seite junkers.de ( des vom 3. Juli 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Karl R. Pawlas: Der erste Nurflügel?, Luftfahrt-Lexikon, Beitrags-Kennung: 9607-100-1
- ↑ Günter Schmitt: Hugo Junkers and his aircraft, S. 19 „… it was neither a flying wing nor a glider…“ („…es war weder ein Nurflügel, noch ein Gleiter…“)