Justiziar

Ein Justiziar (auch Justitiar, in der Privatwirtschaft als Anglizismus auch Legal Counsel) ist ein für alle Rechtsangelegenheiten eines Unternehmens oder einer Behörde zuständiger Mitarbeiter. Neben rechtlicher Beratung der Unternehmensführung bzw. Behörde zählt zu den Aufgaben eines Justiziars vor allem die Überwachung des rechtskonformen Ablaufs des Geschäftsbetriebs sowie die Vertretung des Unternehmens bzw. der Behörde in Rechtsstreitigkeiten gegenüber Dritten und vor den Gerichten des ersten Rechtszugs.

Das von diesem ausgeübte Amt wie auch die entsprechende von ihm geleitete Rechtsabteilung werden als Justitiariat (Justiziariat) bezeichnet.

  1. Stellenangebote für Juristen. In: dejure.org. Abgerufen am 1. Januar 2023.
  2. Justizar. In: Kunkel-Razum, Cimander, Gallmann, Kunkel, Münzberg, Neuhaus, Osterwinter, Pellengahr, Pescheck, Scharf, Stang, Zimmermann (Hrsg.): Der Duden in zwölf Bänden. 29. Auflage. Band 1. Dudenverlag / Cornelsen, Berlin 2024, ISBN 978-3-411-04019-3.
  3. Claudia Colditz: Berufsbild Justiziar*in. In: Beck Stellenmarkt. C.H.Beck, abgerufen am 17. Juni 2025.
  4. Justiziar/in. In: Berufenet. Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 17. Juni 2025.