Kämmerer (Adelstitel)

Der Kämmerer (lat. camirarius, thesaurarius), auch Schatzmeister genannt, war ein erbliches Hofamt. Er hatte die Aufsicht über Gemächer und Garderobe. Zunehmend ausgedehnte Gerichtsbarkeit über alle Finanzbeamten und gesamte Hofhaltung. Im Laufe des Mittelalters entwickelte sich dieses Amt, neben dem des Hofmarschalls, zum mächtigsten an den Fürstenhöfen. Später wurde es zu einem bloßen Ehrenamt, das in den höher gestellten Adelsfamilien weitervererbt wurde, allerdings weiterhin mit dem direkten Zugang zum Fürsten verbunden war.