Kölsch-Konvention

Die Kölsch-Konvention regelt verbindlich, welches Bier sich Kölsch nennen darf und welche Wettbewerbsregeln für die im Kölner Brauerei-Verband organisierten Kölschbrauer gelten. Diese Regeln wurden am 31. Mai bzw. 5. Juni 1985 vom Bundeskartellamt genehmigt und daraufhin im Bundesanzeiger veröffentlicht.

  1. Kölsch-Konvention. Kölner Brauerei-Verband, abgerufen am 23. Dezember 2016.