Königlich Sächsisches Landgendarmeriekorps
Das Königlich Sächsische Landgendarmeriekorps war bis 1918 die Gendarmerie des Königreichs Sachsen. Das Korps war im Gegensatz zu der überwiegenden Mehrheit deutscher Gendarmerien eine zivile Institution, aber militärisch organisiert. Die Gendarmen waren daher Zivilstaatsdiener (Beamte) und keine Angehörigen des Soldatenstandes.