Königsteiner Staatsabkommen
Im Staatsabkommen der Länder der Bundesrepublik Deutschland über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen (Königsteiner Staatsabkommen) vereinbarten die westdeutschen Länder, zwei Monate vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 31. März 1949, bei größeren Forschungseinrichtungen von überregionaler Bedeutung, deren Zuschussbedarf die finanzielle Leistungskraft eines einzelnen Landes übersteigt, die zur Erfüllung der Forschungsaufgaben erforderlichen Mittel nach den Bestimmungen dieses Abkommens gemeinsam aufzubringen.
- ↑ Diese Bezeichnung leitet sich von der Stadt Königstein im Taunus ab, wo die Verhandlungen über das Abkommen stattfanden.
- ↑ Der volle Text des Staatsabkommen ist hier einsehbar: Staatsabkommen der Länder der Bundesrepublik Deutschland über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen vom 12. September 1950. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1950 Nr. 37, S. 179 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 587 kB]).