Körperschaft des privaten Rechts
Körperschaft des privaten Rechts ist eine privatrechtliche Personenvereinigung, die als juristische Person eigene Rechtsfähigkeit besitzt und durch Organe vertreten wird.
- ↑ Jan-Hendrik Krumme: Körperschaft Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 13. Juni 2020.