Körperschaft des privaten Rechts

Körperschaft des privaten Rechts ist eine privatrechtliche Personenvereinigung, die als juristische Person eigene Rechtsfähigkeit besitzt und durch Organe vertreten wird.

  1. Jan-Hendrik Krumme: Körperschaft Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 13. Juni 2020.