Künstliches Aroma
Als künstliches Aroma bezeichnet man allgemein einen synthetisch erzeugten Geschmack oder Geruch, einen Lebensmittelzusatzstoff. Der Begriff des künstlichen Aromastoffs ist in Deutschland rechtlich definiert als „chemisch definierte Stoffe mit Aromaeigenschaften, die durch chemische Synthese gewonnen werden, aber nicht mit einem Stoff chemisch gleich sind, der in einem Ausgangsstoff pflanzlicher oder tierischer Herkunft […] vorkommt“ (AromV.)
- ↑ Aromenverordnung ( vom 24. März 2018 im Internet Archive), Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) Bezeichnungen und Begriffsbestimmungen für Aromen.