Küstenschutz
Mit Maßnahmen des Küstenschutzes haben zum Hochwasserschutz die Aufgabe, die niedrig liegende und vom Menschen genutzte Gebiete in Meeresnähe vor Überflutungen bei Sturmfluten zu schützen. Daneben müssen sie auch die Küsten selbst vor Uferrückgang und Landverlust bewahren, die durch den Meeresspiegelanstieg aufgrund des Klimawandels auftreten.
In militärischem Kontext bezeichnet Küstenschutz den Schutz einer Küste vor Angriffen oder einer Invasion, vor allem durch den Bau von Küstenfestungen und das Bereithalten von Truppen zur Bekämpfung einer eventuellen Invasion. Zum Beispiel ließ die Wehrmacht im besetzten Frankreich ab 1940 den Atlantikwall als Küstenschutz bauen und hielt zahlreiche militärische Verbände entlang der Küste in Stellung (siehe auch Grenzschutz).
Mitunter machen verfehlte Küstenschutzmaßnahmen, im Nachhinein zusätzliche Maßnahmen notwendig. Hierzu zählen Eingriffe durch Bauwerke wie Molen und Schutzwände ebenso wie das Ausbaggern und Freihalten künstlicher Fahrrinnen in der Nähe von Häfen. Bevor die ökologischen Zusammenhänge bekannt waren, haben auch unbedachte Eingriffe durch den Menschen dazu geführt, dass es zu einer erhöhten Abtragung lockeren Materials in Uferregionen kam. So führte beispielsweise die Steinfischerei vor bereits bewachsenen Steilküsten dazu, dass diese bei Ostseesturmhochwasser wieder aktiv wurden zu neue Abbrüche bildeten (u. a. im Jahr 1872).