Kabinett González II

Kabinett González II
Ministerpräsident Felipe González
Wahl 1986
Legislaturperiode 3.
Ernannt durch König Juan Carlos I.
Beginn 25. Juli 1986
Ende 6. Dezember 1989
Dauer 3 Jahre und 134 Tage
Vorgänger Kabinett González I
Nachfolger Kabinett González III
Zusammensetzung
Partei(en) PSOE (inkl. PSC)
Minister 17
Staatssekretäre 5
Repräsentation
Congreso de los Diputados
184/350

Das Kabinett González II war eine Regierung in Spanien, die am 25. Juli 1986 von Ministerpräsident Felipe González von der Partido Socialista Obrero Español (PSOE) gebildet wurde und das Kabinett González I ablöste.

Aus den vorausgegangenen Wahlen zum Congreso de los Diputados am 23. Juni 1986 ging die PSOE von González als eindeutiger Sieger hervor, gewann 44,3 Prozent und verfügte mit 184 der 350 Abgeordneten über eine deutliche absolute Mehrheit. Die konservative Coalición Popular (CP) um Manuel Fraga Iribarne wurde mit 26,1 Prozent und 105 Abgeordneten zweitstärkste Kraft, während das Centro Democrático y Social (CDS) des früheren Ministerpräsidenten Adolfo Suárez mit 19,2 Prozent und 19 Abgeordneten auf dem dritten Platz landeten. Die Convergència i Unió (CiU) von Miquel Roca wurde mit 5 Prozent und 18 Mandaten viertstärkste Kraft im Parlament.

Am 23. Juli 1986 bestätigte der Congreso de los Diputados Ministerpräsident González, der am 24. Juli 1986 von König Juan Carlos I. Suárez vor dem Palacio de la Zarzuela vereidigt wurde. Am 25. Juli 1986 veröffentlichte der Boletín Oficial del Estado die Zusammensetzung des Kabinetts González II. Am 12. Juli 1988 erfolgte die einzige, wenngleich umfangreichere Umbildung der Regierung. Dabei wurden mit Sozialministerin Matilde Fernández und Regierungssprecherin Rosa Conde auch zwei Frauen ins Kabinett berufen.

Das Kabinett González II blieb bis zum 6. Dezember 1989 im Amt und wurde dann durch das Kabinett González III abgelöst. Zuvor hatten am 29. Oktober 1989 die Neuwahlen zum Congreso de los Diputados stattgefunden.

  1. Wahlen zum Congreso de los Diputados (23. Juni 1986)