Kammerschauspieler

Die Bezeichnung Kammerschauspieler (Abkürzung Ksch. oder KS) ist in der Republik Österreich ein Berufstitel, der vom Bundespräsidenten an hervorragende Schauspieler verliehen wird. In Deutschland existiert der Ehrentitel ebenfalls und ist „nach genauester juristischer Prüfung“ ein Titel, mit dem verdiente Ensemblemitglieder von Bühnen durch Landesminister, staatlich-gesellschaftliche oder städtische Institutionen oder durch das Theater selbst ausgezeichnet werden können.

Vergleichbare Bezeichnungen sind Kammersänger, Kammertänzer, Kammermusiker, Kammervirtuose und Staatsschauspieler.

  1. 'Kammerschauspieler'. Die beiden Buchstaben 'KS' vor dem Namen sind nicht nur bedeutsam… (Memento vom 5. November 2016 im Internet Archive). Österr. Bundeskanzleramt, Kunst und Kultur, Aussendung vom 16. Februar 2016
  2. Intendant Christoph Nix, Bühne Konstanz, (Memento vom 5. November 2016 im Internet Archive) anlässlich der Verleihung des Titels an Heimo Scheurer
  3. z. B. „Kammerschauspielerin“ und „Kammerschauspieler“ (Memento vom 5. November 2016 im Internet Archive) Erlass des hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst vom 21. Mai 2014
  4. z. B.„Bayerischer Kammerschauspieler“
  5. z. B. „Kammerschauspielerin der Landeshauptstadt Kiel“
  6. z. B. „Kammerschauspieler des Oldenburgischen Staatstheaters“