Kampfkommandant
Als Kampfkommandant wird der höchstrangige militärische Befehlshaber innerhalb eines umkämpften Gebietes oder einer umkämpften Stadt bezeichnet. Der Begriff wurde insbesondere im Zweiten Weltkrieg verwendet. Die Stellen von Kampfkommandanten wurden auf Weisung Hitlers vom 8. März 1944 geschaffen und sollten durch Bündelung der Befehlsgewalt das Zusammenspiel aller militärischen Kräfte in den ihnen unterstellten Bereichen verbessern; aufgrund des fortgeschrittenen Kriegsverlaufs hatte diese Maßnahme jedoch keinen militärischen Erfolg.
- ↑ Führer-Befehl Nr. 11 (Kommandanten der festen Plätze und Kampfkommandanten) vom 8. März 1944; zitiert in: Walther Hubatsch (Hrsg.): Hitlers Weisungen für die Kriegführung 1939–1945, Bernard & Graefe Verlag für Wehrwissen, Frankfurt/Main 1962, Dok. 53, S. 243–250