Kanzleiregel

Kanzleiregeln (Regulae cancellariae apostolicae) sind Rechtsquellen des mittelalterlichen Kirchenrechts. Es handelt sich um Rechtsgrundsätze, die die Geschäfte der päpstlichen Kanzlei normieren sollten. Sie wurden in einem Kanzleibuch eingetragen, das zwar auch als Liber cancellariae in Vereinfachung des ursprünglichen Titels liber regularum cancellariae bezeichnet wurde, das aber vom Liber provincialis und dem Liber cancellariae, die das Adressbuch der Kurie und die Formeln für Privilegien und litterae enthalten, zu unterscheiden ist. Ein Original ist nicht erhalten, wir kennen den Inhalt nur aus Abschriften und Zusammenstellungen, die Mitarbeiter der Kanzlei für ihre tägliche Arbeit angefertigt haben. Die ersten Kanzleiregeln entstanden in Italien während des 13. Jahrhunderts.

  1. Harry Bresslau: Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien. Band 1. Walter de Gruyter, Berlin 1969, S. 349–352
  2. Andreas Meyer: Spätmittelalterliche päpstliche Kanzleiregeln. In: Gisela Drossbach (Hrsg.): Von der Ordnung zur Norm: Statuten in Mittelalter und Frühen Neuzeit. Paderborn 2010, S. 95–108.