Kartellverbot
Als Kartellverbot wird im Kartellrecht das Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Unternehmen bezeichnet.
Als Kartellverbot wird im Kartellrecht das Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Unternehmen bezeichnet.