Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden

Basisdaten
Titel:Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
Abkürzung: KastrG (nicht amtlich)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Strafrecht
Fundstellennachweis: 453-16
Erlassen am: 15. August 1969
(BGBl. I S. 1143)
Inkrafttreten am: 15. Februar 1970
Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 4. November 2016
(BGBl. I S. 2460, 2463)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
10. November 2016
(Art. 3 G vom 4. November 2016)
GESTA: C101
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das deutsche Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden ist ein strafrechtliches Nebengesetz. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Kastration an einem Mann, die sich gegen einen abnormen Geschlechtstrieb richtet, zulässig ist. Es sollte bei seiner Einführung die freiwillige Kastration und verwandte Behandlungsmethoden auf eine eindeutige und einheitliche rechtliche Grundlage stellen.