Kaufmann für Tourismus und Freizeit

Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, der aufgrund vielfältiger Entwicklungen der Tourismus- und Freizeitbranche entstanden ist. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Das Tätigkeitsfeld von Kaufleuten für Tourismus und Freizeit fokussiert auf den Inlandstourismus: sie vermitteln und verkaufen Produkte innerhalb einer Region oder eines Ortes. Die Ausbildung erfolgt deshalb zumeist in regionalen Tourismusorganisationen. In Abgrenzung dazu befassen sich Tourismuskaufleute mit der Vermittlung und dem Verkauf weltweiter Privat- und Geschäftsreisen. Die Ausbildung zum Tourismuskaufmann erfolgt daher hauptsächlich in Reisebüros oder bei Reiseveranstaltern.

  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 794)
  2. Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) vom 19. 2011 (BGBl. I S. 953)