Kegelschiff
Als Kegelschiff werden in der Binnenschifffahrt Schiffe bezeichnet, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften, z. B. in der Rheinschifffahrt § 3.14 RheinSchPV, wegen ihrer Ladung einen oder mehrere blaue Kegel führen müssen. Die Kegel sind von allen Seiten gut sichtbar mit der Spitze nach unten anzubringen. Nachts müssen die Schiffe entsprechend der Anzahl der Kegel blaue Lichter führen. Der Kegel muss eine Höhe von 80 cm und einen Durchmesser von 50 cm haben.
- ↑ § 3.14 RheinSchPV 1994 - Einzelnorm. Abgerufen am 18. August 2025.