Kindergeld
Unter Kindergeld versteht man im Allgemeinen staatliche Leistungen an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängen, für die das Geld beantragt wird. Das Geld gehört in der Regel den Kindern und wird von den Erziehungsberechtigten nur verwaltet. Erstmals in der westlichen Welt wurde Kindergeld von Gaius Iulius Caesar als öffentliche Leistung an arme Familien im antiken Rom gezahlt; unter Trajan wurden die Leistungen auf ganz Italien ausgeweitet.
- ↑ Alexander Demandt: Marc Aurel. Der Kaiser. C. H. Beck, München 2018, ISBN 978-3-406-71874-8, S. 41.