Kindesanhörung
Kindesanhörung ist die persönliche Anhörung von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Minderjährigen steht nach internationalen und nationalen Bestimmungen ein Recht auf Kindesanhörung zu. Juristisch definiert wird als Kind eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- ↑ Juristische Definition Kind. Abgerufen am 3. Februar 2014.