Kindschaftsrecht (Österreich)
Das Kindschaftsrecht ist ein Begriff aus dem österreichischen Familienrecht und regelt die Beziehungen eines Kindes zu seinen Eltern, dabei insbesondere Unterhalt und Obsorge. Leitendes Prinzip des Kindschaftsrechts ist die Förderung des Kindeswohles (§ 138 ABGB), die Interessen der Eltern bzw. die eine jeden einzelnen Elternteiles sind hier nachrangig.