Kirchenbauprogramme in der DDR
Kirchenbauprogramme in der DDR – offiziell Sonderbauprogramm oder Bauprogramm „Kirchen für neue Städte“ genannt – gab es aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen der DDR-Regierung und Kirchen-Institutionen der Bundesrepublik Deutschland; Partner und Geldgeber waren zeitweise auch die Schwedische Kirche und Evangelisch-reformierte Kirchen der Schweiz. Dabei ging es um die Erhaltung, den Umbau und den Wiederaufbau bestehender sowie die Errichtung neuer Kirchen und kirchlich genutzter Gebäude in der DDR.
Hinweis: Dieser Artikel befasst sich mit Sanierung, Umbau und Wiederaufbau bestehender Kirchengebäude sowie Neubau von Kirchengebäuden und kirchlichen Gemeindezentren. Aus thematischen Gründen nicht berücksichtigt sind hier der mitunter ebenfalls zu den Kirchenbauprogrammen in der DDR gehörende Neubau kirchlicher Krankenhausabteilungen, Kliniken, Stationen der Diakonie in der DDR und der Caritas in der DDR sowie der Bau von Wohnungen für Mitarbeiter dieser Einrichtungen – siehe dazu auch den Abschnitt „Begriffe“ sowie die betreffende Information im Abschnitt „Verschiedenes“.
Dank ihrer „Valuta-Sonderbauprogramme“ erwirtschaftete die DDR
- mit der Vertragspartnerin Evangelische Kirche in Deutschland (realisiert als Kirchengeschäft A oder A-Geschäft via Diakonie Deutschland) seit den 1970er Jahren bis 1988 die Summe von 250 Millionen D-Mark zuzüglich der Summe für Wiederaufbau und Restaurierung des Berliner Doms (Einzelheiten dazu im Abschnitt Wiederaufbau des Berliner Doms) in Höhe von 150 Millionen D-Mark also insgesamt 400 Millionen D-Mark sowie
- mit der römisch-katholischen Vertragspartnerin Deutsche Bischofskonferenz (realisiert als Kirchengeschäft C oder C-Geschäft via Bonifatiuswerk) von 1966 bis 1988 die Summe von 310 Millionen D-Mark und somit – laut den bislang zugänglichen Quellen – insgesamt mindestens 710 Millionen D-Mark. Ein Großteil der Gesamtsumme waren Zahlungen aus dem Etat des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen im bundesdeutschen Staatshaushalt. Rechtliche Grundlage auf DDR-Seite waren die Bestimmungen der Verfügung Nr. 44/66 des Vorsitzenden des Ministerrats vom 11. März 1966 „zur Regelung der kommerziellen Beziehungen zu den in der DDR zugelassenen Religionsgemeinschaften, die aus dem Ausland, der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) materielle Unterstützung erhalten“.
- ↑ Die Kirchenbauvorhaben in der DDR / Stolpe äußert sich zufrieden / Staatliche Unterstützung. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28. Dezember 1978, Seite 5.
- ↑ Vorwort, Seite 3 in: Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (Hrsg.): Sonderbauprogramm. Berlin 1980 (ohne Impressum, 56 Seiten nicht paginiert), Format A5
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- ↑ Die einzige diesbezügliche in der Quelle aufgeführte Information beschränkt sich auf folgende sehr allgemein gehaltene Aussage: „Die für diese Baumaßnahmen von der EKD insgesamt bereitgestellten finanziellen Mittel erreichen die Größenordnung einer Viertel Milliarde Mark.“ Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (Hrsg.): 15 Jahre Sonderbauprogramm. Berlin 1988 (96 Seiten, Format > A5, Seite 4; A/431/88).
- ↑ Heike Schmoll: Über die Köpfe der ostdeutschen Brüder hinweg – Wegen der Restaurierung des Berliner Doms gab es schwere Verstimmungen zwischen EKD und DDR-Kirche. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. Februar 1993. Siehe dazu auch: Gerhard Besier: Kirche in Ost und West und ihr Verhältnis zum SED-Regime am Beispiel des Wiederaufbaus des Berliner Doms – Eine Analyse des Kirchenhistorikers Prof. Dr. Gerhard Besier (Heidelberg) zum Zusammenwirken zwischen EKD, Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR und der DDR-Regierung beim größten evangelischen Kirchenbauprojekt in der Nachkriegszeit. Hrsg.: Informationsdienst der Evangelischen Allianz e. V. (Idea), 16 S., Wetzlar 1993
- ↑ Laut folgender Quelle startete das unten erläuterte Finanzierungsmodell mit der evangelischen Kirche im Jahr 1957; zum finanziellen Umfang der Geschäfte seit 1957 bis Beginn der hier dargelegten Kirchenbauprogramme sind bislang keine Zahlungsangaben bekannt – Quelle: Georg Diederich: Aus den Augen, aus dem Sinn. Die Zerstörung der Rostocker Christuskirche 1971. Mit Dokumenten. Herausgegeben vom Heinrich-Theissing-Institut, Schwerin. Edition Temmen, Bremen 1997, S. 185f, ISBN 3-86108-703-0
- ↑ Verena Schädler: Katholischer Sakralbau in der SBZ und in der DDR. Schnell & Steiner, Regensburg 2013, ISBN 978-3-7954-2675-0, Kapitel 4: Staatliche Programme: Die 1970er und 1980er Jahre, S. 224 ff.
- ↑ Auf Seite 304 des Bundestagsdokuments Drucksache 12/7600 heißt es: „Insgesamt transferierte die katholische Kirche im sog. C-Geschäft zwischen 1966 und 1989 ca. 630 Mio. DM in Form von Elektrolytkupfer an den Bereich Kommerzielle Koordinierung.“ Bei Verwendung dieser in der vorgenannten Quelle benannten Zahlungssumme ergibt sich somit die Gesamtsumme von ca. 1,03 Milliarden D-Mark.
- ↑ Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode: E. Bereich Kommerzielle Koordinierung und die sog. Kirchengeschäfte. In: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses. Drucksache 12/7600 (PDF). Berlin 1994, S. 293–359 (bundestag.de [PDF])., S. 294