Kirchenstiftung
Eine römisch-katholische Kirchenstiftung ist eine Unterart der kirchlichen Stiftung in den bayerischen Diözesen. Sie ist zu unterscheiden von den Pfründestiftungen und den sonstigen Stiftungen. Kirchenstiftungen sind Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der Sitz der Kirchenstiftung ist der Ort einer geplanten oder existierenden Kirche. Eine Kirchenstiftung kann auch für mehrere Kirchen zuständig sein.