Kirchspiel

Der Begriff Kirchspiel, regional auch Kirchfahrt, hat historisch und je nach Landeskirche teilweise abweichende Bedeutungen. Traditionell wird damit ein Pfarrbezirk (Parochie), in dem mehrere Ortschaften einer bestimmten Pfarrkirche und deren Pfarrer zugeordnet sind, bezeichnet. In neuerer Zeit wird „Kirchspiel“ in einigen Landeskirchen auch als Synonym für einen Pfarrverband (Zusammenschluss mehrerer, kirchen- und vermögensrechtlich selbständig bleibender Kirchengemeinden) verwendet.

In einigen Regionen – wie in den Herzogtümern Schleswig und Holstein oder in den Hansestädten Bremen und Hamburg – war ein Kirchspiel zugleich Verwaltungsbezirk, Gerichtsbezirk wie in Mittelhessen oder Bezirk für das militärische Aufgebot.

Im Alemannischen findet sich auch die Bezeichnung Kirchhöre.

  1. Kirchfahrt (Deutsches Rechtswörterbuch)
  2. Kirchengemeinden schließen sich zu Kirchspielen zusammen. In: nordkirche.de. Abgerufen am 18. Februar 2026.
  3. Deutsches Rechtswörterbuch: DRW online: Kirchhöre, f., abgerufen am 4. April 2026.
  4. Frühneuhochdeutsches Wörterbuch: kirchhöre,die fwb-online.de