Klage auf vorzugsweise Befriedigung

Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung (auch Vorzugsklage genannt) ist eine prozessuale Gestaltungsklage aus dem Bereich des deutschen Zwangsvollstreckungsrechts gemäß § 805 ZPO. Sie dient dem Rechtsschutz eines Vollstreckungsgläubigers. Klageziel ist die Vorwegbefriedigung aus dem Reinerlös der Pfandverwertung wegen eines ranghöheren (zumindest aber gleichrangigen) Pfand- oder Vorzugsrechts.