Klagenhäufung
Klagenhäufung bezeichnet zum einen die Zusammenfassung mehrerer Klagebegehren in einem Verfahren („objektive Klagenhäufung“) und zum anderen die Verbindung von Prozessen mehrerer Kläger oder gegen mehrere Beklagte („subjektive Klagenhäufung“, meistens „Streitgenossenschaft“).