Klagerücknahme

Im gerichtlichen Verfahren stellt die Klagerücknahme die Erklärung des Klägers dar, dass er von der Weiterführung des Prozesses absieht. Die Klagerücknahme ist damit das Gegenstück zur Klageerhebung. Regelungen über die Klagerücknahme gibt es in allen Verfahrensordnungen.