Klassenjustiz
Der Begriff Klassenjustiz wird von Marxisten zur Charakterisierung der Justiz als Instrument der Klasse der Herrschenden (Kapitalisten) im Klassenkampf zur Aufrechterhaltung der Klassengesellschaft bezeichnet. Im Realsozialismus wurde der Begriff der Klassenjustiz als Beschreibung der eigenen Justiz hingegen positiv verwendet. Im demokratischen Rechtsstaat gilt der Gleichheitsgrundsatz, der eine Klassenjustiz im Sinne einer unterschiedlichen rechtlichen Behandlung Angehöriger unterschiedlicher Klassen verbietet. Marxisten kritisieren jedoch, dass diese bürgerlichen Gesetzbücher, auch wenn sie tatsächlich auf jede Person gleichermaßen angewandt werden, letzten Endes der herrschenden Klasse dienen, da sie etwa das Privateigentum schützen.