Klauselverfahren

Das Klauselverfahren dient im deutschen Zivilprozessrecht der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung. Rechtsgrundlage sind die §§ 723 ff. ZPO. Danach ist dem Gläubiger auf dessen (formlosen) Antrag beim Prozessgericht hin eine vollstreckbare Ausfertigung (Klausel) des Titels zu erteilen. Diese ist neben Titel, dem Antrag des Gläubigers und der Zustellung des Titels an den Schuldner regelmäßig Voraussetzung der Zwangsvollstreckung.